Beratung anbietenAngehörigenbetreuung

Aus der Forschung

Empfehlungen von Prof. Dr. Iren Bischofberger, Prorektorin Kalaidos Fachhochschule Gesundheit und Programmleiterin work & care am Forschungsinstitut Careum Forschung, Zürich

Das magische Dreieck im Betrieb

Um im Unternehmen geeignete Instrumente zur Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege einzuführen, braucht es eine gute Datengrundlage, ist Prof. Dr. Iren Bischofberger überzeugt. Drei integrierte Ansätze, das sogenannte magische Dreieck im Betrieb, prägen die gute Praxis.

Handlungsbedarf abklären

Mit einer Datenerhebung kann quantifiziert werden, wie viele Mitarbeitende in welchem Ausmass von welcher Pflegesituation betroffen sind. Ein vorgängiges Ankündigen der Umfrage, zum Beispiel in der Personalzeitschrift, verbessert die Antwortrate. Es empfiehlt sich, während der Umfrage eine Hotline oder Anlaufstelle bereitzustellen, um Fragen aufzunehmen.

Betriebliche Online-Umfrage work & care Careum Forschung bietet eine Online-Umfrage für betriebliche Umfragen an. Sie ist eher für grosse Betriebe geeignet, steht aber auch im Miniformat für KMU oder als Frageset zur Verfügung, das in bestehende Mitarbeitendenumfragen eingebunden werden kann. Die Ergebnisse liefern eine faktenbasierte Grundlage zum Planen geeigneter Massnahmen. Mehr dazu auf http://www.workandcare.ch/umfrage

Angehörigenpflege ansprechen

Sensibilisieren heisst offen informieren und kommunizieren. Damit ermutigen Arbeitgebende die Mitarbeitenden, die ausserberufliche Pflegesituation anzusprechen – und schaffen die Grundlage für konstruktive Lösungen.

Lösungen für den Zeitkonflikt

Beim Spagat zwischen Beruf und Angehörigenpflege entsteht vor allem ein Zeitkonflikt, den es in den Griff zu kriegen gilt: Mitarbeitende, die Angehörige pflegen, brauchen flexible Arbeitszeiten, um während der Öffnungszeiten von Behörden, Heimen usw. Besorgungen zu machen. Teilzeit oder Homeoffice reichen nicht in jedem Fall aus. Gute Unterstützung der Unternehmen umfasst nebst den im Personalreglement festgehaltenen Ansprüchen wie bezahlten Absenzen oder Vergütungen auch Informationen im Intranet oder an anderen gut zugänglichen Orten.



April 2018